Verwaltungsgerichtshof 89/17/0002

89/17/0002Verwaltungsgerichtshof06.07.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/17/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.