Verwaltungsgerichtshof 89/16/0180

89/16/0180Verwaltungsgerichtshof08.02.1990

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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