Verwaltungsgerichtshof 89/16/0161

89/16/0161Verwaltungsgerichtshof18.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund in jeder der beiden Beschwerdesachen Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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