Verwaltungsgerichtshof 89/16/0143

89/16/0143Verwaltungsgerichtshof18.04.1990

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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