Verwaltungsgerichtshof 89/16/0139

89/16/0139Verwaltungsgerichtshof18.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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