Verwaltungsgerichtshof 89/16/0136

89/16/0136Verwaltungsgerichtshof08.03.1990

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Angelegenheiten des Privatrechts

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in jeder der beiden Beschwerdesachen von je S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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