Verwaltungsgerichtshof 89/16/0112

89/16/0112Verwaltungsgerichtshof21.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen von je 9.660 S (insgesamt daher 19.320 S) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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