Verwaltungsgerichtshof 89/16/0104

89/16/0104Verwaltungsgerichtshof31.05.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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