Verwaltungsgerichtshof 89/16/0088

89/16/0088Verwaltungsgerichtshof12.07.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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