Verwaltungsgerichtshof 89/16/0086

89/16/0086Verwaltungsgerichtshof12.07.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 1.380 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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