Verwaltungsgerichtshof 89/16/0082

89/16/0082Verwaltungsgerichtshof31.10.1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Auslegung Diverses VwRallg3/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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