Verwaltungsgerichtshof 89/16/0069

89/16/0069Verwaltungsgerichtshof12.07.1990

Regest

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Ermessen besondere Rechtsgebiete Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Unrichtige Höhe der Stempelgebühren Erstattung bzw Notionierung Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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