Verwaltungsgerichtshof 89/16/0068

89/16/0068Verwaltungsgerichtshof24.05.1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von 11.960 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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