Verwaltungsgerichtshof 89/16/0057

89/16/0057Verwaltungsgerichtshof08.02.1990

Regest

Vertretungsbefugter juristische Person Vertretungsbefugter physische Person Eigenberechtigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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