Verwaltungsgerichtshof 89/16/0055

89/16/0055Verwaltungsgerichtshof21.12.1992

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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