Verwaltungsgerichtshof 89/16/0050

89/16/0050Verwaltungsgerichtshof24.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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