Verwaltungsgerichtshof 89/16/0006

89/16/0006Verwaltungsgerichtshof08.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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