Verwaltungsgerichtshof 89/15/0126

89/15/0126Verwaltungsgerichtshof05.03.1990

Regest

Strohmann Treuhandschaft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.