Verwaltungsgerichtshof 89/15/0124

89/15/0124Verwaltungsgerichtshof27.08.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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