Verwaltungsgerichtshof 89/15/0106

89/15/0106Verwaltungsgerichtshof25.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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