Verwaltungsgerichtshof 89/15/0080

89/15/0080Verwaltungsgerichtshof08.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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