Verwaltungsgerichtshof 89/15/0064

89/15/0064Verwaltungsgerichtshof25.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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