Verwaltungsgerichtshof 89/15/0045

89/15/0045Verwaltungsgerichtshof17.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 13.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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