Verwaltungsgerichtshof 89/15/0041

89/15/0041Verwaltungsgerichtshof07.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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