Verwaltungsgerichtshof 89/15/0003

89/15/0003Verwaltungsgerichtshof14.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.01.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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