Verwaltungsgerichtshof 89/14/0252

89/14/0252Verwaltungsgerichtshof15.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Kosten von S 9.990,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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