Verwaltungsgerichtshof 89/14/0217

89/14/0217Verwaltungsgerichtshof11.06.1991

Regest

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Säumnisbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0217

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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