Verwaltungsgerichtshof 89/14/0155

89/14/0155Verwaltungsgerichtshof15.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0155

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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