Verwaltungsgerichtshof 89/14/0085

89/14/0085Verwaltungsgerichtshof12.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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