Verwaltungsgerichtshof 89/14/0075

89/14/0075Verwaltungsgerichtshof20.12.1994

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Beschwerdeführung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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