Verwaltungsgerichtshof 89/14/0049

89/14/0049Verwaltungsgerichtshof30.05.1989

Regest

Spenden Vermächtnisse Religionsgemeinschaft Gralsbewegung Gralsgemeinschaft Gralsbotschaft Betrieb Gewerbebetrieb Verwertungsrecht (urheberrechtliches) Religionsgemeinschaft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989140049.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.