Verwaltungsgerichtshof 89/14/0025

89/14/0025Verwaltungsgerichtshof06.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern zu Handen des Erstbeschwerdeführers Aufwendungen in der Höhe von S 10.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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