Verwaltungsgerichtshof 89/14/0022

89/14/0022Verwaltungsgerichtshof29.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern zu Handen des erstangeführten Beschwerdeführers Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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