Verwaltungsgerichtshof 89/14/0021

89/14/0021Verwaltungsgerichtshof08.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von 11.480 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.