Verwaltungsgerichtshof 89/13/0272

89/13/0272Verwaltungsgerichtshof23.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0272

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern zu Handen der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 46.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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