Verwaltungsgerichtshof 89/13/0255

89/13/0255Verwaltungsgerichtshof17.10.1991

Regest

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Auslegung Diverses VwRallg3/5 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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