Verwaltungsgerichtshof 89/13/0249

89/13/0249Verwaltungsgerichtshof20.06.1990

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Verfahrensbestimmungen Ermessen Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0249

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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