Verwaltungsgerichtshof 89/13/0194

89/13/0194Verwaltungsgerichtshof16.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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