Verwaltungsgerichtshof 89/13/0141

89/13/0141Verwaltungsgerichtshof19.12.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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