Verwaltungsgerichtshof 89/13/0115

89/13/0115Verwaltungsgerichtshof14.03.1990

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 besonders gefährliche Verhältnisse Ermessen Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.