Verwaltungsgerichtshof 89/13/0114

89/13/0114Verwaltungsgerichtshof18.09.1991

Regest

Erfindervergütung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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