Verwaltungsgerichtshof 89/13/0112

89/13/0112Verwaltungsgerichtshof19.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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