Verwaltungsgerichtshof 89/13/0087

89/13/0087Verwaltungsgerichtshof19.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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