Verwaltungsgerichtshof 89/13/0086

89/13/0086Verwaltungsgerichtshof14.03.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1990

Spruch

1. Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattgegeben.

2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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