Verwaltungsgerichtshof 89/13/0080

89/13/0080Verwaltungsgerichtshof14.03.1990

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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