Verwaltungsgerichtshof 89/13/0071

89/13/0071Verwaltungsgerichtshof20.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1991

Spruch

1. ) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

2. ) Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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