Verwaltungsgerichtshof 89/13/0043

89/13/0043Verwaltungsgerichtshof25.11.1992

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Scheinrechnung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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