Verwaltungsgerichtshof 89/13/0033

89/13/0033Verwaltungsgerichtshof07.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit

infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in Höhe

von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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