Verwaltungsgerichtshof 89/12/0230

89/12/0230Verwaltungsgerichtshof18.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1991

Spruch

Gemäß § 42 Abs. 4 erster Satz VwGG wird der belangten Behörde aufgetragen, den versäumten Bescheid unter Zugrundelegung der Rechtsansicht zu erlassen, daß der Wertungsschlüssel gemäß § 5 des Bundesgesetzes vom 15. Juli 1965 über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244, (BLVG), für alle an einer solchen Schule gehaltenen Unterrichtsstunden gilt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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