Verwaltungsgerichtshof 89/12/0186

89/12/0186Verwaltungsgerichtshof22.02.1991

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverständiger Gutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Rahmen der Anfechtung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrnsvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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